Hausordung und Regeln
Hausordnung des Gymnasiums "F.F. Runge Oranienburg"
- Grundsätze
Die in der Hausordnung enthaltenen Regeln beruhen zum einen auf Beschlüssen der Schulkonferenz, zum anderen auf gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften, deren Einhaltung für die Schule verpflichtend sind.
Das schulinterne und öffentliche Zusammenleben von Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern beruht auf:
- gegenseitiger Achtung und Rücksichtsnahme
- der Einhaltung grundlegender Wertvorstellungen
- sowie auf Höflichkeit und Freundlichkeit.
Regelungen müssen das Einzelinteresse mit dem der Gemeinschaft abwägen, sodass ein angenehmes Arbeitsklima erzeugt wird.
Im Schulalltag herrscht Pünktlichkeit und Sauberkeit.
- Unterrichtszeiten
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sorgen für eine konstruktive
Lernatmosphäre.
Zeitliche Abfolge von Unterricht und Pausen
1. Std. 7.30 – 8.15 Uhr
Pause: 10 min
2. Std. 8.25 – 9.10 Uhr
Frühstückspause: 15 min
3. Std. 9.25 – 10.10 Uhr
Pause: 10 min
4. Std. 10.20 – 11.05 Uhr
Pause: 10 min
5. Std. 11.15 – 12.00 Uhr
Mittagspause: 35 min
6. Std. 12.30 – 13.15 Uhr
Pause: 10 min
7. Std. 13.25 – 14.10 Uhr
Pause: 10 min
8. Std. 14.20 – 15. 05 Uhr
Pause: 5 min
9. Std. 15.10 – 15.55 Uhr
Während der Unterrichtsstunden ist im Schulgebäude Ruhe zu halten.
Das Essen im Unterricht ist nicht gestattet.
Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte informieren sich mit Hilfe des Vertretungsplans selbstständig über Stundenplanänderungen und/oder besondere Ereignisse.
Stundenbeginn
- Beim Erklingen des Klingelzeichens befinden sich die Schülerinnen und Schüler an ihrem Platz.
- Zur besseren zeitlichen Orientierung ertönt um 13.25 ein Hinweiszeichen, das das Ende der Mittagspause anzeigt.
- Sollte die Lehrerin oder der Lehrer nicht erscheinen, so beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler ruhig im Raum. Nach zehn Minuten benachrichtigt eine Schülerin oder ein Schüler der Klasse den stellvertretenden Schulleiter oder das im Sekretariat tätige Personal.
Stundenende
- Die Lehrerin oder der Lehrer schließt die Unterrichtsstunde pünktlich nach 45 Minuten. Hausaufgaben werden in der Stunde erteilt.
- Sind alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse einverstanden, kann die Unterrichtszeit verlagert werden.
- Zur Regelung von Freistunden, Pausen und Aufsicht
Für den Aufenthalt in Freistunden und für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler stehen bestimmte Räume zur Verfügung, die dem jeweiligen Plan freier Räume zu entnehmen sind.
Das Schulgebäude und entsprechende Aufenthaltsräume sind ab 6.00 geöffnet.
Während der Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler im Raum, auf dem Hof oder dem Flur auf.
- Im Gebäude ist das Rennen zu unterlassen.
- Im Flur ist das Öffnen der Fenster bei kälteren Temperaturen, sowie das Sitzen auf den Fensterbrettern untersagt.
Die Cafeteria kann während der Öffnungszeiten als Aufenthaltsraum genutzt werden, bleibt allerdings in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr ausschließlich den am Mittagessen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern vorbehalten.
Für Schülerinnen und Schüler der 13. Klasse steht zusätzlich der Raum S1 als Arbeitsraum zur Verfügung. Der Schlüssel dafür ist im Verwaltungsgebäude erhältlich.
Das Verlassen des Schulgeländes ist nur in der Mittagspause (12.00-12.30), sowie in Freistunden gestattet. Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Eltern.
Die Aufsicht der Lehrerinnen und Lehrer wird nach Plan geregelt.
4. Ordnung
Jegliche Arbeitsplätze sind sauber zu halten.
Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer gehen sachgerecht und pfleglich mit dem Schulinventar um. Festgestellte Schäden sind unmittelbar im Sekretariat zu melden.
Kleidung und andere mitgebrachte Gegenstände werden so im jeweiligen Raum untergebracht, dass der Unterricht nicht beeinträchtigt wird.
Räume sind durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer zuletzt zu verlassen, so dass diese auf die Sauberkeit achten.
Die Fach- bzw. Klassenlehrerin oder der Fach- bzw. Klassenlehrer organisiert mit dem Kurs/ der Klasse die Sauberhaltung des Tafelbereichs und das Öffnen der Fenster in den Pausen.
Leichte Verunreinigungen sind auch verursacherunabhängig von der letzten anwesenden Klasse zu beseitigen.
Die Einnahme von Alkohol und/oder illegalen Drogen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. (siehe Anlage 1)
Die Regelungen zum Erlass des Rauchverbots an Schulen werden umgesetzt.
4.9. Das Werfen von Gegenständen ist untersagt.
- Mitgeführte Gegenstände/Fahrzeuge und Haftung
Weder für Beschädigungen noch Diebstahl von Bargeld, Kleidung, Mobiltelefonen, anderen technischen Geräten, Schmuck usw. kann eine Haftung übernommen werden. Für Beschädigungen an bzw. Diebstahl von/aus Fahrzeugen gilt dies analog.
Werden entsprechende Gegenstände im Schulbesitz mutwillig oder fahrlässig beschädigt, so haftet die Verursacherin oder der Verursacher oder deren/dessen gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter.
Technische Geräte die durch Geräuschentwicklung o.ä. in der Lage sind, den Unterricht zu stören oder durch das Erzeugen elektromagnetischer Felder o.ä. gesundheitsschädlich wirken können, müssen während der Unterrichtszeit ausgeschaltet bzw. störende Funktionen deaktiviert werden.
Geräte, die als Informationsspeicher etc. dienen können, dürfen während Leistungskontrollen nicht verwendet werden. Taschenrechner und andere zugelassene Hilfsmittel sind davon ausgenommen.
Das Mitbringen, Erstellen, Vertreiben und Entgegennehmen von Datenträgern mit pornographischem, verfassungsfeindlichen, menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden o.ä. Inhalten ist untersagt.
Die Nutzung des Internetzugangs/der Internetseiten des Gymnasiums zur Verbreitung unter 5.5. genannter Inhalte ist ebenfalls nicht gestattet.
(siehe Anlage 2)
Das Mitbringen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes ist verboten.
(siehe Anlage 3)
Auf dem Schulhof herrscht Fahrverbot.
Fahrzeuge sollen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.
- Mopeds und Autos sind dementsprechend nach der Parkordnung auf dem Parkplatz abzustellen.
- Die Nutzung öffentlicher Parkplätze steht Lehrerinnen, Lehrern, Angestellten und Schülerinnen und Schülern frei.
- Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt.
Die Gefährdung von Personen durch Fahrzeuge ist zu verhindern.
- Fehlzeiten/Erkrankung/Beurlaubung
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit, muss am übernächsten Tag seit Beginn der Fehlzeit ein schriftlicher Bescheid vorliegen. Darüber hinaus ist eine telefonische Mitteilung erwünscht. Dauert die Fehlzeit länger als drei Tage bzw. treten in kurzem Zeitraum mehrere Fehlzeiten auf, so ist eine Bescheinigung des Arztes vorzulegen.
(siehe VV - Schulbetrieb)
Wird eine Erkrankung während des Unterrichts festgestellt, so meldet sich die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler (Sek I und Sek II) in Begleitung einer weiteren Person im Sekretariat, wo ärztliche Versorgung bzw. Transport nach Hause geregelt werden.
Arztbesuche und die Wahrnehmung ähnlicher Termine haben außerhalb der Unterrichtszeit zu erfolgen.
Die Schülerinnen oder der Schüler holen versäumten Unterrichtsstoff selbstständig in angemessener Zeit nach.
- Alarmordnung
Bei Feueralarm werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Die Klassen verlassen unter Bewahrung der Ruhe vom Lehrer geleitet auf dem kürzesten, d.h. dem auf dem Evakuierungsplan vorgeschriebenen, Weg das Schulhaus.
- Zuvor werden in den Räumen Fenster und Türen geschlossen.
- Das Klassen-/Kursbuch wird durch den Lehrer mitgeführt und am Stellplatz die Anwesenheit verglichen und dem Verantwortlichen gemeldet.
- Weitere Gegenstände werden zurückgelassen.
- Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer versammeln sich auf dem Schulhof.
- Das Gebäude darf erst nach der Entwarnung wieder betreten werden.
Anlagen: - Verhalten der Schule bei Vorfällen mit Drogen und Handlungshinweise zur
Suchtprävention
- Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an der Schule
- Waffenverbot in der Schule
- gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit an der Schule
Hausordnung Zusatz: Drogen
Hausordnung Zusatz: Parken
Nutzerordnung Computerraum
Stunden- und Pausenordnung
Regelungen zu verkürzten Stunden und Hitzefrei
Fehlzeiten (Entschuldigung und Freistellung)
Klassen- und Jahrgangsfahrten
Tabelle für Punkte und Zensuren